AGB KlientenINFO
1 Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Bezug und die Verwendung der Klienten- und KollegenInfo durch die Abonnenten (WT-Kanzleien) und deren Klienten. Als WT-Kanzleien gelten rechtlich selbständige Kanzleien von Wirtschaftstreuhändern, selbständigen Buchhaltern und Bilanzbuchhaltern.
2 Leistungen (Content)
Ein Jahresabonnement der Klienten- und KollegenInfo umfasst:
- 2.1 KlientenInfo (verständliche, für Klienten von WT-Kanzleien bestimmte Information über aktuelle Änderungen im Steuer-, Sozialversicherungs- und Unternehmensrecht): Lieferung einer Word-Datei zur kanzleiindividuellen Adaptierung und einer pdf-Datei (6 Ausgaben pro Kalenderjahr) zum Download;
- 2.2 KollegenInfo (KlientenInfo mit Angabe der Rechtsquellen für den kanzleiinternen Gebrauch durch WT und Mitarbeiter): Lieferung einer zusätzlichen Word-Datei der KlientenInfo unter Angabe aller wichtigen Rechtsquellen zur laufenden Information des Abonnenten und seiner Mitarbeiter und zur Nutzung in der täglichen Praxis (6 Ausgaben pro Kalenderjahr). In besonderen Fällen wird auch die pdf-Datei der betreffenden Rechtsquellen (Gesetz, Verordnung, Erlass, Judikat udgl) als Attachement mitgeliefert.
- Die Klienten-und KollegenInfo wird - soweit nichtausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde - per Email als Download versendet und damit geliefert.
3 Abonnement
Das Jahresabonnement gilt für den Zeitraum eines Kalenderjahres und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens zwei Monate vor Ende des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich aufgekündigt wird.
- 3.1 Das Jahresabonnement umfasst 6 Ausgaben. Die Versandtermine werden im vorhinein bekannt gegeben. Eine Verschiebung der bekannt gegebenen Versandtermine (insbesondere aus Aktualitätsgründen) um bis zu 2 Wochen ist möglich.
- 3.2 Eine Kündigung des Abonnements ist nur zum Ablauf eines Kalenderjahres möglich.
- 3.3 Der Einstieg ist jederzeit möglich.
4 Abonnementpreise
- 4.1 Grundsätzlich gilt der im Bestellformular oder im öffentlichen bzw persönlichen Angebot angeführte Abonnementpreis. Sollte ausnahmsweise kein Preis schriftlich festgelegt sein, gilt jeweils der im entsprechenden Kalenderjahr der Leistung gültige Abonnementpreis.
- 4.2 Der Preis für ein Abonnement der Klienten- und KollegenInfo umfasst das Recht des Abonnenten für die Verwendung des Textes der Klienten- und KollegenInfo zur Versendung in Briefform, in Form einer gedruckten Broschüre (zB in einer eigenen Kanzleizeitung für die Klienten) oder in elektronischer Form (als schreibgeschütztes pdf-Dokument via E-Mail) an bestehende oder potentielle Klienten des Abonnenten (also einer einzigen Kanzlei) sowie zur Veröffentlichung des Textes der Klienten- und KollegenInfo auf einer einzigen Homepage des Abonnenten.
- 4.3 Für die Verwendung der Klienten- und KollegenInfo im Rahmen einer mehrere Kanzleien umfassenden Partnerschaft rechtlich selbständiger Kanzleien, eines Kanzleiverbundes von rechtlich selbständigen Kanzleien oder bei mehreren rechtlich selbständigen Niederlassungen einer Kanzlei ist der Abonnementpreis für jede rechtlich selbständige Kanzlei gesondert zu entrichten bzw im Einzelfall mit der Klienten- und KollegenInfo ein gesonderter Mehrfach-Abonnement-Preis zu vereinbaren. Ein solcher Mehrfach-Abonnement-Preis richtet sich insbesondere nach der Anzahl der einzelnen Kanzleien bzw der Anzahl der Homepages, auf denen die Klienten- und KollegenInfo publiziert werden soll.
5 Verwendung des erworbenen Inhalts (Content)
- 5.1 Bei Verwendung des Textes der Klienten- und KollegenInfo zur Versendung in Briefform, in Form einer gedruckten Broschüre (zB in einer eigenen Kanzleizeitung für die Klienten) oder in elektronischer Form (als schreibgeschütztes pdf-Dokument via E-Mail) an bestehende oder potentielle Klienten des Abonnenten sowie zur Veröffentlichung des Textes der Klienten- und KollegenInfo auf der Homepage des Abonnenten ist ein Hinweis auf das Urheberrecht der Klienten- und KollegenInfo (zB Klienten- und KollegenInfo) nicht erforderlich. Der übermittelte Text der Klienten- und KollegenInfo kann vom Abonnenten für seine Zwecke individuell abgeändert oder auf mehrere Teile aufgeteilt werden.
- 5.2 Abonnenten sind nicht berechtigt, den Text der Klienten- und KollegenInfo ohne ausdrückliche Zustimmung der Klienten- und KollegenInfo für die unter Punkt 5.1. genannten Zwecke anderer WT-Kanzleien (zB rechtlich selbständige Partnerkanzleien, Kanzleiverbund von rechtlich selbständigen Kanzleien, rechtlich selbständige Niederlassungen einer Kanzlei) zu verwenden (siehe auch Punkt 4.3.).
- 5.3 Eine Veröffentlichung des Textes der Klienten- und KollegenInfo oder auch nur von Teilen davon in Medien aller Art (wie zB Tageszeitung, Bezirkszeitung, Magazinen, Branchenzeitschriften etc) ist jedenfalls unzulässig.
- 5.4 Bei Versendung des Inhalts per Email ist der Text durch Anführung des individuellen Kanzleilogos unverwechselbar zu gestalten und für die Versendung in eine schreibgeschützte pdf-Datei umzuwandeln.
- 5.5 Bei Verwendung des Inhalts auf der kanzleieigenen Homepage ist der Text durch das kanzleiindividuelle Logo unverwechselbar zu gestalten und darf den Usern der Homepage ausschließlich in Form einer unveränderbaren „pdf-Datei“ zugänglich gemacht werden.
6 Zahlungsbedingungen
- 6.1 Ein Abonnement der Klienten- und KollegenInfo wird jährlich im vorhinein mit der Auslieferung der ersten Ausgabe in Rechnung gestellt. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- 6.2 Für jede nachträgliche Änderung des Rechnungsempfängers wird eine Bearbeitungsgebühr von € 20 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer berechnet.
- 6.3 Bei Zahlungsverzug ist die Klienten- und KollegenInfo berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen.
- 6.4 Die Klienten- und KollegenInfo ist ferner berechtigt, bei einem Zahlungsverzug von mehr als 2 Wochen Mahnspesen in Höhe von € 10 pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
- 6.5 Im Falle eines Zahlungsverzuges und einer erfolglosen Abmahnung des Vertragspartners (per Post oder E-Mail) ist die Klienten- und KollegenInfo berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Außenstände die vertraglichen Lieferungen und Leistungen einzustellen.
- 6.6 Eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der Klienten- und KollegenInfo und/oder die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter und von der Klienten- und KollegenInfo nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
- 6.7 Einwendungen gegen Rechnungen müssen vom Vertragspartner binnen vier Wochen, ab dem Tag der Rechnungslegung schriftlich (per Post oder per E-Mail) erhoben werden. Ein Verstreichen dieser Frist ohne Einlagen von Einwendungen bei der Klienten- und KollegenInfo begründet ein Anerkenntnis der Rechnung durch den Vertragspartner dem Grunde und der Höhe nach.
7 Rücktritt vom Vertrag
- 7.1 Klienten- und KollegenInfo ist berechtigt, vom Vertrag in folgenden Fällen auch hinsichtlich noch zu erbringender Leistungen, zurückzutreten:
- a. Leistungen von Seiten der Klienten- und KollegenInfo werden aus Gründen, die vom Abonnenten zu vertreten sind, trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist verzögert oder unmöglich gemacht.
- b. Der Abonnent verwendet die Klienten- und KollegenInfo in einer nach den vorliegenden AAB unzulässigen Weise.
- c. Über das Vermögens des Abonnenten wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen.
- 7.2 Im Falle eines Rücktritts ist die Klienten- und KollegenInfo unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen. Das selbe gilt für Leistungen, die vom Abonnenten noch nicht übernommen wurden und andere Leistungen, die von Klienten- und KollegenInfo im Hinblick auf die Erfüllung der vertraglichen Pflicht geleistet wurden.
8 Haftung
- 8.1 Die Inhalte der Klienten- und KollegenInfo werden mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erstellt. Klienten- und KollegenInfo haftet aber nicht für sich aus den Inhalten ergebende Schäden, sofern durch die Publikation der Inhalte nicht medien- oder strafrechtliche Normen verletzt werden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn sowie Zinsverluste und Ansprüche Dritter gegen den Vertragspartner wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, welche durch höhere Gewalt oder aufgrund ihr nicht zurechenbarer Handlungen Dritter verursacht werden, ist ausgeschlossen.
- 8.3. Klienten- und KollegenInfo haftet nicht für textliche Änderungen oder Ergänzungen durch den Abonnenten.
- 8.2 Klienten- und KollegenInfo haftet nicht für Mängel, die durch Systemänderungen hervorgerufen wurden, die der Klienten- und KollegenInfo nicht angezeigt wurden. Weiters sind Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen, die auf der Verwendung ungeeigneter Betriebssysteme oder auf den Einsatz von vom Vertragspartner beigestellten Materials beruhen.
9 Datenschutz
Klienten- und KollegenInfo ist berechtigt, die Stammdaten der Vertragspartner zu speichern. Klienten- und KollegenInfo wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben. Hiervon ausgenommen sind Anfragen an behördlich befugte Kreditschutzverbände sowie die Weitergabe von Daten an Inkassobüros oder Rechtsanwälte im Falle eines Zahlungsverzuges. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für weitere Informationen.
10 Sonstige Bestimmungen
- 10.1 Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung mit dem Vertragspartner bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Ein rechtswirksam unterzeichnetes Faxschreiben gilt hierbei als ausreichend, nicht jedoch die Übermittlung einer E-Mail.
- 10.2 Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.
- 10.3 Die Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der Firmendaten, wie Anschrift, Email-Adresse und Firmenbezeichnung umgehend bekannt zu geben. Erklärungen, die an die jeweils zuletzt angegebene Anschrift gerichtet wurden, gelten als ordnungsgemäß zugegangen, sollte eine Änderung der Anschrift vom Vertragspartner nicht angezeigt worden sein.
- 10.4 Sofern einzelne Bestimmungen der Auftragsbedingungen nichtig oder unwirksam sein sollten, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen tritt eine Regelung, die dem Willen beider Vertragspartner entspricht.