Arbeitnehmerveranlagung 2023
Arbeitnehmerveranlagung 2023
Wichtige Aspekte der Arbeitnehmerveranlagung 2023
Veranlagungsarten: Es gibt drei Hauptformen der Veranlagung: antragslose, Antrags- und Pflichtveranlagung. Die antragslose Veranlagung erfolgt automatisch, wenn Sie ausschließlich nichtselbstständige Einkünfte erzielt haben und eine Gutschrift zu erwarten ist. Bei der Antragsveranlagung können Sie innerhalb von fünf Jahren nach dem betreffenden Steuerjahr diverse Ausgaben geltend machen. Die Pflichtveranlagung tritt in Kraft, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, z.B. Einkünfte über € 12.756 oder das Beziehen von Einkünften aus mehreren Quellen.
Absetzbare Ausgaben: Zu den wichtigsten absetzbaren Posten gehören Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie verschiedene Absetzbeträge wie das Pendlerpauschale und das Homeoffice-Pauschale. Diese können zu einer Gutschrift führen oder die Steuerlast mindern.
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: Sonderausgaben wie Spenden oder Steuerberatungskosten sowie außergewöhnliche Belastungen aufgrund von Krankheitskosten oder Pflegebedürftigkeit können ebenso steuermindernd wirken.
Negativsteuer und Gutschriften
Ein besonders interessanter Aspekt der Arbeitnehmerveranlagung ist die Möglichkeit der Negativsteuer. Dies bedeutet, dass bei einem niedrigen Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen Gutschriften, wie der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, ausgezahlt werden können, auch wenn keine Einkommensteuer gezahlt wurde.
Digitalisierung der Steuererklärung
In Zeiten der Digitalisierung wird auch die Steuererklärung einfacher. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung elektronisch via FinanzOnline einzureichen. Dies spart Zeit und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung Ihrer Veranlagung
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