Coronahilfen können weiterhin beantragt werden
Coronahilfen können weiterhin beantragt werden
Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 50%.
Anträge können für bis zu sechs Betrachtungszeiträume (Juli 2021 bis Dezember 2021), die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden.
Die erste Tranche für eine Auszahlung von 70% des beantragten Verlustersatzes läuft vom 16.8.2021 bis 31.12.2021. Ab dem 1.1.2022 bis spätestens 30.6.2022 kann im Rahmen der zweiten Tranche der gesamte Verlustersatz beantragt werden.
Nähere Details dazu in der aktuellen Ausgabe der KlientenINFO 4/2021.
Wollen Sie mehr erfahren? Informieren und abonnieren Sie die ÖGSW Klienten- und KollegenINFO und bleiben Sie TOP informiert, von hochkarätigen Steuer-Experten. Immer aktuell, fachlich kompetent, verständlich formuliert, übersichtlich aufbereitet. Sie können sich auf die Inhalte verlassen.