Das Gesellschaftsrechts Änderungsgesetz 2023

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Das Gesellschaftsrechts Änderungsgesetz 2023

Die neue Gesellschaftsform der „Flexiblen Kapitalgesellschaft“ bringt eine gewisse Dynamik in die Rechtsformgestaltung.

Durch die Reduzierung des Mindest-Stammkapitals auf € 10.000 sinkt die Mindest-Köst auf € 500 pa (5% von 10.000) von bisher € 1.750 (5% von 35.000). Weiters soll im Rahmen der Start-Up-Förderung die Mitarbeiterbeteiligung bei solchen Start-Up-Unternehmen vereinfacht werden. Vorgesehen ist, eine (fast) unentgeltliche Abgabe von Kapitalanteilen (bis zu 10%) im Wege einer Kapitalerhöhung. Dann fällt keine Steuer an, wenn der Dienstnehmer die Beteiligung erhält (Vermeidung der „dry-income-Thematik“), sondern erst zum Zeitpunkt der Veräußerung oder Eintritt sonstiger Umstände. In der Folge gilt der dann aktuelle Wert der Anteile als zugeflossen, womit die Steuerpflicht ausgelöst wird.

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