Der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

Der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen
Da NPOs nicht unternehmerisch tätig sind, sind sie von herkömmlichen Energiekostenzuschüssen ausgeschlossen. Um dennoch sicherzustellen, dass diese Organisationen ihre unverzichtbaren gesellschaftlichen Leistungen unbelastet erbringen können, wurde der Energiekostenzuschuss für NPOs eingeführt.
Die Förderung steht Non-Profit-Organisationen sowie gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften offen. Voraussetzung ist, dass die Organisation nachweislich seit dem 31.12.2021 besteht oder vor dem 1.1.2022 errichtet wurde. Ausgeschlossen von der Förderung sind politische Parteien, Kapital- oder Personengesellschaften mit mindestens 50% Anteilen im Besitz von Gebietskörperschaften, beaufsichtigte Rechtsträger des Finanzsektors, Pensionskassen sowie Organisationen, deren förderbare Energiemehrkosten direkt von Ländern oder Gemeinden abgegolten werden.
Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen, wobei unterschiedliche förderfähige Zeiträume und Antragsfenster gelten:
1.1.2022 bis 31.12.2022:
Antragsfenster: 22.1.2024 bis 30.6.2024
Förderintensität: 30% der Energiemehrkosten
1.1.2023 bis 31.12.2023:
Antragsfenster: 1.7.2024 bis 31.12.2024
Förderintensität: 50% der Energiemehrkosten
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für Energiemehrkosten, die durch nicht-unternehmerische Tätigkeiten entstehen. Förderfähig sind Kosten für betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Benzin, Diesel, Holzpellets, Hackschnitzel und Heizöl. Es ist dabei erforderlich, dass diese Kosten auf eigene Rechnung der NPO getragen werden. Insbesondere müssen die Ausgaben für Benzin und Diesel während des Förderzeitraums in der Buchhaltung der förderwerbenden Organisation ausgabenwirksam erfasst sein.
Die maximale Förderhöhe beträgt insgesamt € 500.000 je NPO für die Phasen 1 und 2. Bei mehreren verbundenen Organisationen steht diesen gemeinsam einmal der maximale Betrag zu. Die Förderuntergrenze beträgt € 800 (Förderhöhe, nicht Mehrkosten!). Kosten für die Antragstellung werden bis zu € 15.000 gefördert, wobei die Antragstellung ausschließlich über https://www.ekz-npo.at/ möglich ist.
Wichtig: Prüfung durch einen Experten! Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Antrags müssen von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter festgestellt werden.