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Der Mietpreisdeckel in Österreich: Was Steuerberater wissen sollten

Bildrecht: Freepik

Der Mietpreisdeckel in Österreich: Was Steuerberater wissen sollten

Am 30.12.2023 wurde das "3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz" veröffentlicht, welches den sogenannten "Mietpreisdeckel" in Österreich einführt. Diese Regelung betrifft insbesondere Kategoriemieten, Richtwertmieten und Mieten in gemeinnützigen Wohnbauten. Hier sind die wichtigsten Informationen für Steuerberater in Österreich:

Betroffene Mieten und Ausnahmen:

  • Betroffene Mieten: Kategoriemieten (Altbauwohnungen mit Mietvertrag zwischen dem 1.1.1982 und dem 28.2.1994), Richtwertmieten (Altbauwohnungen nach dem 28.2.1994) und Mieten in gemeinnützigen Wohnbauten.
  • Ausnahmen: Freie Mieten für Wohnungen in Neubauten oder Ein- und Zweifamilienhäusern unterliegen nicht dem Mietpreisdeckel.

Stichtag und Restriktionen:

  • Die von der Mietpreisdeckelung betroffenen Mieten dürfen nur zum Stichtag 1. April eines Jahres angehoben werden
  • Kategoriemieten: Die jährliche Wertanpassung ist im Jahr 2024 ausgesetzt. Die nächste Anhebung darf erst zum 1.4.2025 und 1.4.2026 erfolgen, jedoch maximal um 5% pro Jahr.
  • Richtwertmieten: Auch hier wird die jährliche Wertanpassung im Jahr 2024 ausgesetzt. Die erste Anhebung darf maximal 5% betragen und wird am 1.4.2025 wirksam, basierend auf der Veränderung des Verbraucherpreisindex-Jahresdurchschnittswerts von 2024 gegenüber 2023.
  • Mieten in gemeinnützigen Wohnbauten: Die maximale Erhöhungsrate von 5% gilt bereits ab dem 1.4.2024, da die Mietpreise hier in der Regel niedriger als auf dem privaten Wohnungsmarkt sind.

Zukünftige Erhöhungen ab 2027:

  • Neben der Mietpreiserhöhungsbeschränkung von 5% pro Jahr in den Jahren 2025 und 2026 wird ab 2027 eine neue Berechnungsmethode eingeführt.
  • Die Valorisierung erfolgt ab 2027 auf Basis der Durchschnittsinflation der letzten 3 Jahre. Übersteigt die Durchschnittsinflation 5%, wird der darüber liegende Teil nur zur Hälfte berücksichtigt.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Mietpreisanstiege zu kontrollieren und Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Steuerberater sollten sich über diese Regelungen im Klaren sein, um ihre Klienten fundiert beraten zu können.

Quelle: "3. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz" vom 30.12.2023.