Die wichtigsten SV-Werte für 2025 – Was sich ändert und worauf Sie achten müssen

Die wichtigsten SV-Werte für 2025 – Was sich ändert und worauf Sie achten müssen
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Höchstbeitragsgrundlage:
- Täglich: Steigt von € 202 im Jahr 2024 auf € 215 im Jahr 2025
- Monatlich: Erhöht sich von € 6.060 € auf € 6.450
- Sonderzahlungen (pa): Erhöhung von € 12.120 auf € 12.900.
Die Höchstbeitragsgrundlage legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden müssen. Verdienste, die über diesen Beträgen liegen, bleiben beitragsfrei.
Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen:
Hier wird die monatliche Beitragsgrundlage von € 7.070 auf € 7.525 angehoben. Diese Regelung betrifft freie Dienstnehmer, die keine 13. und 14. Sonderzahlung erhalten.
Geringfügigkeitsgrenze:
Diese steigt von € 518,44 auf € 551,10. Arbeitnehmer, die unter dieser Grenze verdienen, sind nur teilversichert in der Sozialversicherung (Unfallversicherung).
Grenzwert der Dienstgeberabgabe (DGA):
Bei mehreren geringfügig Beschäftigten wird die Summe der monatlichen Beitragsgrundlagen ermittelt. Der Grenzwert (=das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze), ab dem DGA zu entrichten ist, erhöht sich von € 777,66 auf € 826,65. Übersteigt die sich ergebende Summe den Grenzwert, ist zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag (1,1%) eine pauschalierte DGA von 19,4% zu entrichten.
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