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Die wichtigsten SV-Werte für 2025 – Was sich ändert und worauf Sie achten müssen

Die wichtigsten SV-Werte für 2025 – Was sich ändert und worauf Sie achten müssen

Schon jetzt im Oktober liegen die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2025 vor. Damit erhalten Sie wichtige Informationen für bevorstehende Gehaltsverhandlungen und kennen die Keywerte für das Jahr 2025.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Höchstbeitragsgrundlage:

  • Täglich: Steigt von € 202 im Jahr 2024 auf € 215 im Jahr 2025
  • Monatlich: Erhöht sich von € 6.060 € auf € 6.450
  • Sonderzahlungen (pa): Erhöhung von € 12.120 auf € 12.900.

Die Höchstbeitragsgrundlage legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden müssen. Verdienste, die über diesen Beträgen liegen, bleiben beitragsfrei.

Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen:
Hier wird die monatliche Beitragsgrundlage von € 7.070 auf € 7.525  angehoben. Diese Regelung betrifft freie Dienstnehmer, die keine 13. und 14. Sonderzahlung erhalten.

Geringfügigkeitsgrenze:
Diese steigt von € 518,44 auf € 551,10. Arbeitnehmer, die unter dieser Grenze verdienen, sind nur teilversichert in der Sozialversicherung (Unfallversicherung).

Grenzwert der Dienstgeberabgabe (DGA):
Bei mehreren geringfügig Beschäftigten wird die Summe der monatlichen Beitragsgrundlagen ermittelt. Der Grenzwert (=das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze), ab dem DGA zu entrichten ist, erhöht sich von € 777,66 auf € 826,65. Übersteigt die sich ergebende Summe den Grenzwert, ist zusätzlich zum Unfallversicherungsbeitrag (1,1%) eine pauschalierte DGA von 19,4% zu entrichten.  

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