Einwegflaschenpfand ab 1.1. 2025

Einwegflaschenpfand ab 1.1. 2025
Zur Müllvermeidung und Anhebung der Mülltrennungsquote bei Getränkegebinden wird ab 1.1.2025 ein eigenes Einwegpfand eingeführt. Mit dem neuen Pfandsystem wird qualitativ hochwertiges Recycling von Verpackungen ermöglicht, damit das recycelte Material für neue Kunststoff-Flaschen und Aluminiumdosen eingesetzt werden kann. Das Einwegpfand gilt für Getränkelieferungen in Aludosen und Plastikflaschen ab 0,1 bis 3 Liter und beträgt € 0,25. Diese Pfandgebühr wird zusätzlich zum Verkaufspreis im Namen und auf Rechnung der eigens gegründeten Gesellschaft EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH eingehoben. Daher ist dieses Pfand auch nicht Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Der Betrag wird mit 0 % USt auf der Rechnung angeführt. Die „Einwegpfandflaschen“ sind vom Produzenten als solche gesondert (maschineller Code) gekennzeichnet. Nur Flaschen mit diesem Code werden bei den Rücknahmeautomaten als Einwegpfandflaschen erkannt und der Betrag von € 0,25 je Gebinde wird rückerstattet. Um die Lesbarkeit des Codes zu gewährleisten, sind die Gebinde möglichst unversehrt (nicht gequetscht oder eingedrückt) zurückzugeben.
Hinweis: Da nur Gebinde mit dem aufgebrachten Code in dem Pfandsystem „mitspielen“, sind alte Aludosen und Plastikflaschen in den dafür bereitgestellten gelben Abfallcontainern zu entsorgen.
Davon zu unterscheiden ist das Pfand auf sogenannte Mehrweggebinde, beispielsweise Bierflaschen, die retourniert und wieder befüllt werden. Hier tritt keine Änderung ein. Ein solches Pfand zählt nach wie vor zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer.