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Frühjahrslegistik

Bildrecht: Pernt

Frühjahrslegistik

Es keimt und sprießt in der Legistik – der Frühling ist da. Seit Wochen medial viel diskutiert und nun Ende März beschlossen wurden die Änderungen über einen Investitionszuschuss bei umsatzsteuerbefreiten Photovoltaikanlagen, über die Erhöhung des absetzbaren Kirchenbeitrags und über das Konjunkturpaket „Wohnbau und Bauoffensive“.

Investitionszuschüsse bei umsatzsteuerbefreiten Photovoltaikanlagen:
Mit dieser Ergänzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ist es nun auch vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben möglich, in die umsatzsteuerbefreite Photovoltaikanlagen zu investieren, obwohl die Betriebe von der Umsatzsteuerbefreiung nicht profitieren.  Dafür kann nun ein Investitionszuschuss beantragt werden.

Kirchenbeitrag:
Die Höhe des als Sonderausgabe absetzbaren Kirchenbeitrags wird ab der Veranlagung 2024 von € 400 auf € 600 angehoben.

Freigrenze für Sonderzahlungen:
Als eine der letzten Anpassungen an die kalte Progression wurde die Freigrenze bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen (zB Urlaubs- und Weihnachtsgeld)von € 2.100 auf €2.447 erhöht. Die damit zusammenhängende Einschleifregelung der Freigrenze wurde von € 2.000 auf € 2.330 angehoben. Liegt das Jahressechstel zwischen € 2.330 und € 25.000, so darf die Steuer maximal 30% der um € 2.330 (bisher € 2.000) reduzierten Bemessungsgrundlage betragen.

Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“:
Um den Konjunktureinbruch in der Baubranche abzufangen, beschließt die Regierung ein Bündel an Maßnahmen, das medial bereits gegensätzlich diskutiert wurde.

Das Konjunkturpaket umfasst

  • eine befristet erhöhte Abschreibung bei Wohngebäuden,
  • verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bei klimafreundlichen Herstellungsmaßnahmen,
  • für thermisch-energetische Gebäudeinvestitionen gibt es befristet einen Ökozuschlag von 15% der Investitionskosten,
  • die Abschaffung der Grundbuchsgebühren für das Eigenheim unter bestimmten Voraussetzungen,
  • Verlängerung des Prognosezeitraums bei Wiederlegung der Liebhabereivermutung um jeweils 5 Jahre,
  • die Einführung einer Leerstands,-Freizeitwohnungs- und Nebenwohnsitzabgabe,
  • den Handwerkerbonus PLUS womit bis zu 20% an Handwerksleistungen jährlich pro Person gefördert werden,
  • eine Aufstockung der Länderbudgets im 1 Mrd zur Errichtung und Sanierung von leistbaren Wohneinheiten.

Fast alle Projekte sind bereits beschlossen.

Wir informieren Sie im Detail dazu regelmäßig im Rahmen unserer KlientenINFO und halten Sie so immer auf dem Laufenden.

Unser FrühjahrsUPDATE 2024 finden am Donnerstag, 25. April 2024 im Hotel Savoyen als Präsenzveranstaltung oder via Live-Stream statt.