Helfer bei den Test-und Impfstraßen erhalten steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Helfer bei den Test-und Impfstraßen erhalten steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemeinden an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen gewährt werden, sind im Ausmaß von bis zu € 20 je Stunde für medizinisch geschultes Personal und von bis zu € 10 je Stunde für sonstige unterstützende Personen von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit.

Bis zu einem monatlichen Betrag von € 1.000,48 entfällt die SV-Pflicht. Die Empfänger der Aufwandsentschädigungen sind unfallversichert. Einkommensteuerpflichtig sind nur jene Einnahmen, die die als Aufwandsentschädigung anerkannten Stundensätze übersteigen. TIPP: Für die einkommensteuerpflichtigen Teile können bei der Kleinunternehmerpauschalierung die Betriebsausgaben mit dem Pauschalsatz von 20% für Dienstleistungen (Branchenkennzahl 869) angesetzt werden.

Details dazu in der aktuellen Ausgabe der KlientenINFO 3/2021.

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