Neue Werte in der Sozialversicherung 2025

Neue Werte in der Sozialversicherung 2025
Die Beitragsgrundlagen zur Sozialversicherung 2025 wurden valorisiert. Ebenso wurden die Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen und das Pflegegeld 2025 angehoben.
Mit Beginn des Jahres 2025 werden die Sozialversicherungswerte angehoben. Die Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen in halbjahresschritten liegt 2025 bei 61 Jahren bzw. 61,5 Jahren. Für erwerbstätige Pensionisten übernimmt der Bund die Pensionsversicherungsbeiträge im Ausmaß von 10,25% bei einem monatlichen Entgelt bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze von € 1.102,20. Die Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen 2025 und die Pflegegeldsätze abhängig von der Pflegestufe wurden ebenfalls neu festgesetzt. Information dazu finden Sie hier
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