Wichtige Änderungen durch die Inflationsanpassungsverordnung 2025
Wichtige Änderungen durch die Inflationsanpassungsverordnung 2025
Die Inflationsrate für 2025 beträgt 5%, berechnet aus dem Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten zwischen Juli 2023 und Juni 2024. Hier sind die wesentlichen Punkte:
Zusätzliche Entlastung der Erwerbseinkommen
Tarifgrenzen: Die ersten fünf Tarifstufen werden um 0,5% zusätzlich zur automatischen Anpassung angehoben.
Absetzbeträge: Volle Inflationsanpassung für Absetzbeträge und Sozialversicherungsleistungen.
Tages- und Nächtigungsgelder: Erhöhung auf € 30 bzw. € 17.
Kilometergelder: Einheitlicher Satz von € 0,50 pro Kilometer, Verdopplung der Obergrenze für Fahrräder und Anpassungen für Fußgänger.
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen
Kleinunternehmergrenze: Anhebung auf € 55.000 für Umsatzsteuerbefreiung und Pauschalierung.
Sachbezugsgrenze für Dienstwohnungen: Anhebung auf 35m² für sachbezugsfreie Wohnungen.
Finanzielle Hilfe für einkommensschwache Haushalte
Neuer Kinderzuschlag: € 60 pro Kind und Monat für Alleinverdiener und Alleinerzieher mit Einkommen bis € 24.500.
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