Bilanzierung von COVID-19-Hilfsmaßnahmen
Bilanzierung von COVID-19-Hilfsmaßnahmen
Entscheidend für den Ansatzzeitpunkt als Forderung ist das Entstehen des Rechtsanspruchs und die Stellung des Förderantrags, nicht aber die Bewilligung. Wurde die gesetzliche Grundlage für einen COVID-19-Zuschuss erst nach dem Abschlussstichtag geschaffen, so ist in werterhellende und wertbegründende Ereignisse abgestellt. Bei der Darstellung der Zuschüsse in der Unternehmensberichterstattung steht der Zweck der Hilfsmaßnahme im Vordergrund, es wird in Investitionszuschüsse und Aufwandszuschüsse unterschieden. Eine Übersicht der einzelnen COVID-19-Förderungsmaßnahmen und deren Darstellung im Jahresabschluss finden Sie in der aktuellen Ausgabe der KlientenINFO 3/2021.
Wollen Sie mehr erfahren? Informieren und abonnieren Sie die ÖGSW Klienten- und KollegenINFO und bleiben Sie TOP informiert, von hochkarätigen Steuer-Experten. Immer aktuell, fachlich kompetent, verständlich formuliert, übersichtlich aufbereitet. Sie können sich auf die Inhalte verlassen.