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Das Gesellschaftsrechts Änderungsgesetz 2023

Bildrecht: istock

Das Gesellschaftsrechts Änderungsgesetz 2023

Die neue Gesellschaftsform der „Flexiblen Kapitalgesellschaft“ bringt eine gewisse Dynamik in die Rechtsformgestaltung.

Durch die Reduzierung des Mindest-Stammkapitals auf € 10.000 sinkt die Mindest-Köst auf € 500 pa (5% von 10.000) von bisher € 1.750 (5% von 35.000). Weiters soll im Rahmen der Start-Up-Förderung die Mitarbeiterbeteiligung bei solchen Start-Up-Unternehmen vereinfacht werden. Vorgesehen ist, eine (fast) unentgeltliche Abgabe von Kapitalanteilen (bis zu 10%) im Wege einer Kapitalerhöhung. Dann fällt keine Steuer an, wenn der Dienstnehmer die Beteiligung erhält (Vermeidung der „dry-income-Thematik“), sondern erst zum Zeitpunkt der Veräußerung oder Eintritt sonstiger Umstände. In der Folge gilt der dann aktuelle Wert der Anteile als zugeflossen, womit die Steuerpflicht ausgelöst wird.

Details berichten wir in der nächsten Ausgabe der KlientenINFO 4/2023, die am 6.9.2023 erscheint. Alle Abonnenten erhalten diese Ausgabe automatisch. Sollten Sie Interesse daran haben, ebenfalls zu den Abonnenten zu zählen, geht es hier zur Anmeldung.