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Inflationsanpassung für 2024

Bildrecht: istock

Inflationsanpassung für 2024

Mittels Verordnung wurden die Progressionsstufen des progressiven Steuertarifs gem § 33 EStG um 6,6% für 2024 angehoben.

 

Gleichzeitig wurden auch die Absetzbeträge und die Veranlagungsgrenze angehoben. Dies entspricht 2/3 der Inflationsrate zwischen Juli 2022 und Juni 2023. Das verbliebene Drittel des Inflationsvolumens (=Steuermehreinnahmen aufgrund der Inflation) wird zur Entlastung der unteren Einkommen, der Schaffung von Leistungsanreizen und der Entlastung von Kindern und Familie gewidmet.

Konkret sind für 2024 folgend Maßnahmen geplant:

Der Kindermehrbetrag wird auf € 700 (bisher € 550) angehoben.

Ersatz von Kinderbetreuungskosten sind zu € 2.000 pro Jahr steuerfrei.

Anhebung der steuerfrei ausbezahlt Überstundenzuschlägen auf max 18 Überstunden bzw € 200 pro Monat für 2024 und 2025.

Der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulage) sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wird auf € 400 (€ 360) angehoben.

Die Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer wird nunmehr dauerhaft zustehen.

Der Gewinnfreibetrag wird in allen Stufen erhöht und maximal € 46.400 (bisher € 45.950) betragen.  

Hier eine Auswahl der wichtigsten für 2024 inflationsangepassten Beträge:

Alleinverdiener/-erzieherabsetzbetrag mit 1 Kind € 572 (€ 520),

Verkehrsabsetzbetrag € 463 (€ 421),

Pensionistenabsetzbetrag (Grundbetrag) € 954, #

Unterhaltsabsetzbetrag € 420 jährlich (€ 372),

Veranlagungsgrenze bei Einkommen ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte € 12.816 (€ 11.693).