Inflationsanpassung für 2024
Inflationsanpassung für 2024
Gleichzeitig wurden auch die Absetzbeträge und die Veranlagungsgrenze angehoben. Dies entspricht 2/3 der Inflationsrate zwischen Juli 2022 und Juni 2023. Das verbliebene Drittel des Inflationsvolumens (=Steuermehreinnahmen aufgrund der Inflation) wird zur Entlastung der unteren Einkommen, der Schaffung von Leistungsanreizen und der Entlastung von Kindern und Familie gewidmet.
Konkret sind für 2024 folgend Maßnahmen geplant:
Der Kindermehrbetrag wird auf € 700 (bisher € 550) angehoben.
Ersatz von Kinderbetreuungskosten sind zu € 2.000 pro Jahr steuerfrei.
Anhebung der steuerfrei ausbezahlt Überstundenzuschlägen auf max 18 Überstunden bzw € 200 pro Monat für 2024 und 2025.
Der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulage) sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wird auf € 400 (€ 360) angehoben.
Die Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer wird nunmehr dauerhaft zustehen.
Der Gewinnfreibetrag wird in allen Stufen erhöht und maximal € 46.400 (bisher € 45.950) betragen.
Hier eine Auswahl der wichtigsten für 2024 inflationsangepassten Beträge:
Alleinverdiener/-erzieherabsetzbetrag mit 1 Kind € 572 (€ 520),
Verkehrsabsetzbetrag € 463 (€ 421),
Pensionistenabsetzbetrag (Grundbetrag) € 954, #
Unterhaltsabsetzbetrag € 420 jährlich (€ 372),
Veranlagungsgrenze bei Einkommen ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte € 12.816 (€ 11.693).