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Wichtige Änderungen durch die Inflationsanpassungsverordnung 2025

Wichtige Änderungen durch die Inflationsanpassungsverordnung 2025

Wichtige Änderungen durch die Inflationsanpassungsverordnung 2025

Am 30. August 2024 wurde die Inflationsanpassungsverordnung 2025 veröffentlicht. Erfahren Sie, welche Änderungen bei Tarifstufen, Absetzbeträgen und mehr für 2025 auf Sie zukommen.

Die Inflationsrate für 2025 beträgt 5%, berechnet aus dem Durchschnitt der jährlichen Inflationsraten zwischen Juli 2023 und Juni 2024. Hier sind die wesentlichen Punkte:

Zusätzliche Entlastung der Erwerbseinkommen
Tarifgrenzen: Die ersten fünf Tarifstufen werden um 0,5% zusätzlich zur automatischen Anpassung angehoben.
Absetzbeträge: Volle Inflationsanpassung für Absetzbeträge und Sozialversicherungsleistungen.
Tages- und Nächtigungsgelder: Erhöhung auf € 30 bzw. € 17.
Kilometergelder: Einheitlicher Satz von € 0,50 pro Kilometer, Verdopplung der Obergrenze für Fahrräder und Anpassungen für Fußgänger.

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen
Kleinunternehmergrenze:
Anhebung auf € 55.000 für Umsatzsteuerbefreiung und Pauschalierung.
Sachbezugsgrenze für Dienstwohnungen: Anhebung auf 35m² für sachbezugsfreie Wohnungen.

Finanzielle Hilfe für einkommensschwache Haushalte
Neuer Kinderzuschlag:
€ 60 pro Kind und Monat für Alleinverdiener und Alleinerzieher mit Einkommen bis € 24.500.

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