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Ausweitung der Basispauschalierung für 2025 und ab 2026

Bildrecht: Pixabay

Ausweitung der Basispauschalierung für 2025 und ab 2026

Für 2025 und ab 2026 gelten jeweils neue Umsatzgrenzen für die Basispauschalierung. Diese ermöglichen es Gewerbetreibenden und Selbständigen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Betriebsausgaben pauschal ohne Belegnachweis abzusetzen, sofern diese Umsatzgrenzen im vorigen Kalenderjahr nicht überschritten wurden. Maßgeblich sind alle Betriebseinnahmen iSd § 125 BAO.

Die Umsatzgrenzen steigen von bisher € 220.000 auf € 320.000 (2025) bzw. € 420.000 (ab 2026).

  • Der Durchschnittssatz für bestimmte Einkünfte bleibt bei 6 %, für alle übrigen Tätigkeiten steigt er auf 13,5 % (2025) bzw. 15 % (ab 2026).
  • Damit erhöhen sich die pauschalen Betriebsausgaben auf bis zu € 63.000.
  • Die Vorsteuerpauschale bleibt bei 1,8 %, der Maximalbetrag steigt auf € 7.560.

Zusätzlich absetzbar bleiben u. a. Ausgaben für Waren, Löhne, Pflichtversicherungsbeiträge, das Arbeitsplatzpauschale, 50 % Öffi-Ticket, Reise- und Fahrtkosten sowie der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags.

Wichtig:

  • Die einmal gewählte Pauschalierung kann nur zu Jahresbeginn gewechselt werden. Eine neuerliche Anwendung ist erst nach 5 Jahren wieder möglich.
  • Einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche Pauschalierung sind unabhängig voneinander wählbar.
  • Hilfsgeschäfte (z. B. Verkauf von Anlagevermögen) zählen nicht zum Jahres-Nettoumsatz für die Vorsteuerpauschalierung.

TIPP:
Eine Überprüfung im Jahr 2025 hilft, die Anwendung der neuen Umsatzgrenzen frühzeitig zu planen. Eine entsprechende Umstellung des Rechnungswesens kann die Vorteile der Pauschalierung optimal nutzbar machen.

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