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Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II

Bildrechte: Elke Mayer

Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II

Im Nachtrag zum BSMG vom März 2025 wurde nun am 30.5.2025 das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II (BSMG 2025 II) veröffentlicht.

Zusammenfassung der Kerninhalte:

SV-Rückerstattung für Pensionisten erhöht:
Bei Anspruch auf den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag wird bei negativer Einkommensteuer ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet. Der Rückerstattungsbetrag wurde von € 669 auf € 710 erhöht. Gültig ab der Veranlagung 2025.

Erhöhung der Krankenversicherung von Pensionisten:
Der Krankenversicherungsbeitrag bei Pensionsbeziehern steigt von 5,1 % auf 6 %. Die Erhöhung gilt ab dem 1.6.2025.

Rezeptgebühren werden nicht erhöht:
Zur Abfederung der Beitragserhöhung werden die Rezeptgebühren im Jahr 2026 nicht erhöht. Zusätzlich wird die Arzneimittelobergrenze von 2 % auf 1,5 % des Nettoeinkommens zwischen 2027 und 2030 stufenweise abgesenkt.

Änderung des Gebührengesetzes:
Mit 1.7.2025 werden die festen Gebühren für Schriften und Amtshandlungen (z. B. Reisepass, Aufenthaltskarte, Zulassungsschein, Zeugnisse) inflationsbedingt um ca. 48 % angehoben.

Änderung des VwGG und des VfGG:
Die Gebühr für Eingaben beim VwGH (Revisionen) und beim VfGH steigt von € 240 auf € 340, ebenfalls ab dem 1.7.2025.