Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II

Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II
Zusammenfassung der Kerninhalte:
SV-Rückerstattung für Pensionisten erhöht:
Bei Anspruch auf den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag wird bei negativer Einkommensteuer ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet. Der Rückerstattungsbetrag wurde von € 669 auf € 710 erhöht. Gültig ab der Veranlagung 2025.
Erhöhung der Krankenversicherung von Pensionisten:
Der Krankenversicherungsbeitrag bei Pensionsbeziehern steigt von 5,1 % auf 6 %. Die Erhöhung gilt ab dem 1.6.2025.
Rezeptgebühren werden nicht erhöht:
Zur Abfederung der Beitragserhöhung werden die Rezeptgebühren im Jahr 2026 nicht erhöht. Zusätzlich wird die Arzneimittelobergrenze von 2 % auf 1,5 % des Nettoeinkommens zwischen 2027 und 2030 stufenweise abgesenkt.
Änderung des Gebührengesetzes:
Mit 1.7.2025 werden die festen Gebühren für Schriften und Amtshandlungen (z. B. Reisepass, Aufenthaltskarte, Zulassungsschein, Zeugnisse) inflationsbedingt um ca. 48 % angehoben.
Änderung des VwGG und des VfGG:
Die Gebühr für Eingaben beim VwGH (Revisionen) und beim VfGH steigt von € 240 auf € 340, ebenfalls ab dem 1.7.2025.