Immobilienrecht und Markttrends – aktuelle Entwicklungen 2025/2026

Immobilienrecht und Markttrends – aktuelle Entwicklungen 2025/2026
Indexklauseln in Mietverträgen bleiben gültig
In den letzten Jahren gab es Diskussionen über die Gültigkeit von Indexklauseln in Wohnungs-Mietverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Aus einigen Entscheidungen des OGH wurde abgeleitet, dass solche Klauseln ungültig sein könnten, wenn Mieterhöhungen in den ersten zwei Monaten nicht ausgeschlossen sind, da sie gegen § 6 Abs 2 Z 4 Konsumentenschutzgesetz verstoßen könnten.
Im Juli 2025 hat der OGH diese Frage nun klar beantwortet: Indexklauseln in Mietverträgen sind weiterhin gültig. Die Bestimmung des Konsumentenschutzgesetzes gilt nur für Verträge, die innerhalb von zwei Monaten vollständig erfüllt werden müssen, nicht für übliche Wohnungs-Mietverträge.
ImmoESt: Aufstockung eines Altgebäudes als Neuvermögen
Bei der Berechnung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist entscheidend, ob ein Grundstück oder Gebäude Alt- oder Neuvermögen darstellt. Gebäude des Privatvermögens gelten als Altvermögen, wenn sie vor dem 31.3.2002 errichtet wurden. Nach dem 31.3.2012 errichtete Gebäude zählen stets als Neuvermögen.
Der Verwaltungsgerichtshof hat nun klargestellt: Wird ein Altgebäude nach dem 31.3.2012 aufgestockt, z. B. durch ein zusätzliches Stockwerk oder ein Penthouse, gilt das neu errichtete Stockwerk als Neuvermögen. Der Altbestand des Gebäudes bleibt Altvermögen. Dies ist insbesondere für Verkäufer und Investoren relevant, da es Auswirkungen auf die ImmoESt-Berechnung hat.
Die aktuellen Entscheidungen zeigen, dass sowohl rechtliche Rahmenbedingungen als auch steuerliche Regelungen für Immobilien ständig angepasst werden. Vermieter, Käufer und Investoren sollten sich über die Gültigkeit von Mietvertragsklauseln und die steuerliche Einordnung von Neubauten bzw. Aufstockungen informieren, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
An dieser Stelle weisen wir Sie auf unser Serviceangebot KlientenINFO-Abo hin, für den Fall, dass Sie künftig keine wichtigen steuerlichen Updates verpassen wollen.