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Disposition über Erträge / Einnahmen bzw. Aufwendungen / Ausgaben

Ein kleines Mädchen in Businesskleidung sitzt konzentriert an einem Schreibtisch mit Laptop und Notizbuch. Sie hebt ihre Brille an die Stirn, hält einen Stift in der Hand und wirkt fokussiert, als ob sie arbeitet oder etwas Wichtiges plant.

Disposition über Erträge / Einnahmen bzw. Aufwendungen / Ausgaben

Bilanzierer haben durch das Vorziehen von Aufwendungen und das Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass bei halbfertigen Arbeiten und Erzeugnissen eine Gewinnrealisierung unterbleibt.

Bilanzierer haben durch das Vorziehen von Aufwendungen und das Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass bei halbfertigen Arbeiten und Erzeugnissen eine Gewinnrealisierung unterbleibt.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls durch das Vorziehen von Ausgaben (z. B. Akontozahlungen auf Wareneinkäufe, Mieten für 2026 oder GSVG-Beitragsnachzahlungen für das Jahr 2025) sowie das Verschieben von Einnahmen in das Folgejahr ihre Einkünfte steuern. Dabei ist jedoch zu beachten: Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, sind dem Jahr zuzurechnen, dem sie wirtschaftlich zugehören – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.

NEU: Warum diese Dispositionen 2025 besonders interessant sind
Im Jahr 2026 steht eine geringere Valorisierung der Tarifgrenzen an – nämlich nur zwei Drittel der Inflation. Gleichzeitig wird die Basispauschalierung erhöht.

TIPP: Diese Valorisierung bewirkt in aller Regel, dass Ausgaben (sofern mit Gewinnen verrechenbar) besser noch im Jahr 2025 getätigt und Einnahmen möglichst ins Jahr 2026 verschoben werden sollten.Besonders pauschalierende Unternehmer profitieren von dieser Verschiebung, da sich der Pauschalierungssatz 2026 auf 15 % erhöht.

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