
Der 30. September ist einer der Wichtigsten Termine im laufenden Jahr, vor allem was die Fristen für die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen des vorangegangenen Jahres betrifft.
Der 30. September ist einer der Wichtigsten Termine im laufenden Jahr, vor allem was die Fristen für die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen des vorangegangenen Jahres betrifft.
Weitere interessante Änderungen haben wir für Sie zusammengestellt.
Wir haben für Sie folgende Höchtgerichtliche Entscheidungen zusammengefasst.
Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde die Möglichkeit geschaffen, aktiven Mitarbeitern jährlich eine Mitarbeitergewinnbeteiligung bis zu € 3.000 auszubezahlen.
Zur Abmilderung der derzeit dramatischen Preissteigerungen auf dem Energiesektor wurde bereits am 27. Juli 2022 das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) veröffentlicht, welches die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Direktzuschüssen an besonders energieintensive Unternehmen festlegt.
Hier geben wir Ihnen einen Überblick über, die im Rahmen der als Entwürfe vorliegenden „Teuerungs-Entlastungspakete II und III“ vorgesehenen Änderungen, die die lang geforderte Abschaffung der „kalten Progression“ sowie die Indexanpassung von diversen Leistungen zum Ziel haben.
Inhalt
1. Teuerungs-Entlastungspaket II und III - Abschaffung der "Kalten Progression"
2. Energiekostenzuschüsse - Hilfe für energieintensive Unternehmen
3. Teuerungsprämie versus Mitarbeiterbeteiligung
4. Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen
5. Splitter
6. Termine bis Ende Dezember 2022
Editorial
Nach unzähligen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind nun – neben den Gefahren des Klimawandels - ganz andere Themen in den Fokus gerückt: steigende Energiepreise und Inflationszahlen in jahrzehntelang nicht gewohntem Ausmaß belasten große Teile der Bevölkerung und die Wirtschaft.