Blog
Nachklang zu Update WP 2021
„Vor lauter Unabhängigkeit hat man keine Ahnung mehr“ mit dieser griffigen Aussage brachte es Univ-Prof Dr Susanne Kalss auf den Punkt in Zusammenhang mit der Haftung des Jahresabschlussprüfers. Dies und viele weitere höchst interessante Kernaussagen zu OGH-Entscheidungen rund um Haftungen der Organe und des WP wurden anlässlich des KollegenInfo-Seminars UPDATE Wirtschaftsprüfung 2021 im Parkhotel Schönbrunn präsentiert. Sollten Sie das interessieren, dann können Sie sich das noch bis Ende Oktober als Video-on-Demand ansehen bzw -hören.
www.kollegeninfo.at
Coronahilfen können weiterhin beantragt werden
Verlängerung Verlustersatz (Verlustersatz II) Der 70%ige Verlustersatz, der bisher bei mindestens 30% Umsatzausfall bis 30.6.2021 gewährt werden konnte, wurde mit folgenden Änderungen bis 31.12.2021 verlängert:
Die Offenlegung des Jahresabschlusses – Ein aktueller Überblick
Umfang der offenzulegenden Unterlagen Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, den Jahresabschluss und den Lagebericht nach seiner Behandlung in der Haupt- bzw Generalversammlung, jedoch spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag, samt Bestätigungsvermerk beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen.
Pendlerpauschale auch an Homeoffice-Tagen läuft mit Ende Juni aus
Die Sonderregelung bei COVID-19-bedingten Homeoffice-Tagen auf Berücksichtigung des Pendler¬pauschales im selben Ausmaß wie vor Corona läuft mit 30.6.2021 aus.
Alles über die Vorsteuererstattung 2020
Für die Erstattung der Vorsteuerbeträge des Jahres 2020 aus Drittstaaten endet die Frist am 30.6.2021. Spätestens bis dahin müssen die Anträge für die betreffenden Länder vollständig bei der jeweils zuständigen Behörde eingelangt sein! Das kann zeitlich knapp werden, da die Anträge inklusive sämtlicher Originalrechnungen sowie der Unternehmerbescheinigung im Original auf dem Postweg zu übermitteln sind.
Helfer bei den Test-und Impfstraßen erhalten steuerfreie Aufwandsentschädigungen
Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemeinden an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen gewährt werden, sind im Ausmaß von bis zu € 20 je Stunde für medizinisch geschultes Personal und von bis zu € 10 je Stunde für sonstige unterstützende Personen von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit.
Bilanzierung von COVID-19-Hilfsmaßnahmen
Bei der Bilanzierung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 stellt sich häufig die Frage der Bilanzierung der COVID-19-Hilfsmaßnahmen. Dazu wurde im März 2021 die AFRAC-Fachinformation COVID-19 veröffentlicht.
Highlights aus dem Wartungserlass 2021 der Einkommensteuerrichtlinien
Im Mai wurde der EStR-Wartungserlass 2021 veröffentlicht. Auf über 300 Seiten werden die zahlreichen gesetzlichen Neuerungen, insbesondere in Zusammenhang mit der COVID-Steuergesetzgebung behandelt.